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   LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09   

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https://dejure.org/2010,42061
LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,42061)
LSG Saarland, Entscheidung vom 09.06.2010 - L 2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,42061)
LSG Saarland, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - L 2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,42061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliches Interesse - Handlungstendenz - Unterbrechung - Holen der vergessenen Arbeitspapiere - Berufskraftfahrer

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - eingeschobene Verrichtung - Abholung zu Hause vergessener Gegenstände - betriebliche Erforderlichkeit der Unterlagen - Berufskraftfahrer - innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit - keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    In den Urteilen vom 28.4.2004 (B 2 U 26/03 R) und vom 7.9.2004 (B 2 U 35/03 R) hat das BSG die vom Senat angewandte Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz in Bezug auf die Nachholung von Vorbereitungshandlungen nicht aufgegeben.

    Im Wesentlichen führt sie aus, nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteile vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R und vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R) stünden Vorbereitungshandlungen wie das Abholen von Arbeitsunterlagen nicht unter Versicherungsschutz.

    Aus der jüngeren Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R und vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R), auf die die Beklagte sich bezieht, lässt sich nach Auffassung des Senats nichts Gegenteiliges herleiten.

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    In den Urteilen vom 28.4.2004 (B 2 U 26/03 R) und vom 7.9.2004 (B 2 U 35/03 R) hat das BSG die vom Senat angewandte Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz in Bezug auf die Nachholung von Vorbereitungshandlungen nicht aufgegeben.

    Im Wesentlichen führt sie aus, nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteile vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R und vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R) stünden Vorbereitungshandlungen wie das Abholen von Arbeitsunterlagen nicht unter Versicherungsschutz.

    Aus der jüngeren Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R und vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R), auf die die Beklagte sich bezieht, lässt sich nach Auffassung des Senats nichts Gegenteiliges herleiten.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vergleiche nur BSG, Urteil vom 9.12.2003 - B 2 U 23/03 R) steht nicht jeder Arbeitsweg nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII unter Versicherungsschutz, sondern nur der unmittelbare Weg, was bedeutet, dass ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Zurücklegung des Weges bestehen muss.
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    Mit dem Wenden seines PKW hat der Kläger dokumentiert, dass er sich - zumindest vorläufig - auf dem versicherten Weg nicht mehr fortbewegen will (BSG, Urteil vom 17.2.2009 - B 2 U 26/07 R).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    Dies begründet den inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit - dem Zurücklegen des Weges bzw. der nach Ankunft am Zielort vorzunehmenden betrieblichen Tätigkeit -, so dass der Kläger auch auf dem in die eigentliche Fahrtstrecke eingeschobenen zusätzlichen Weg unter Versicherungsschutz stand (ebenso z.B. BSG, Urteil vom 7.11.2000 - B 2 U 39/99 R zum Versicherungsschutz beim Holen zu Hause vergessener schriftlicher Betriebsunterlagen, ohne die der Versicherte seiner betrieblichen Tätigkeit in der Bauüberwachung nicht hätte nachgehen können; Urteil vom 25.1.1977 - 2 RU 99/75 zum Holen einer vergessenen Brille, ohne die der Versicherte seine Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter in der Rechnungsabteilung nicht hätte ausüben können).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    In diesem Fall wird der Versicherungsschutz unterbrochen, bis der Versicherte die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet hat und die Fortbewegung auf sein ursprüngliches Ziel wieder aufnimmt (BSG aaO.; BSG, Urteil vom 19.3.1991 - 2 RU 45/90; vgl. auch LSG für das Saarland, Urteil vom 27.5.2009 - L 2 U 128/08).
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 99/75

    Ort der Tätigkeit - Beginn der Arbeitszeit - Verlassen des Arbeitsortes -

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    Dies begründet den inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit - dem Zurücklegen des Weges bzw. der nach Ankunft am Zielort vorzunehmenden betrieblichen Tätigkeit -, so dass der Kläger auch auf dem in die eigentliche Fahrtstrecke eingeschobenen zusätzlichen Weg unter Versicherungsschutz stand (ebenso z.B. BSG, Urteil vom 7.11.2000 - B 2 U 39/99 R zum Versicherungsschutz beim Holen zu Hause vergessener schriftlicher Betriebsunterlagen, ohne die der Versicherte seiner betrieblichen Tätigkeit in der Bauüberwachung nicht hätte nachgehen können; Urteil vom 25.1.1977 - 2 RU 99/75 zum Holen einer vergessenen Brille, ohne die der Versicherte seine Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter in der Rechnungsabteilung nicht hätte ausüben können).
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